FAQs

Sie haben noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu unserer Energieberatung, aktuellen Förderungen und mehr? Dann werfen Sie doch einen Blick in unsere FAQ-Übersicht, ob Ihre Frage bereits beantwortet wurde.
Falls nicht, können Sie uns auch gerne telefonisch unter +43 57 602 oder +43 2682 23322 kontaktieren.

ENERGIEBERATUNG

Alle unsere Energieberater:innen sind speziell für energierelevante Themen in den Bereichen Gebäudesanierung, Heizungstausch, Klimatisierung, Photovoltaik sowie Stromanwendungen qualifiziert und können Sie daher kompetent, produktneutral und praxisnah beraten.

Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen das Beratungsprotokoll für die Förderung aus.

Wärmedämmung – Fenstersanierung- und Einbau – das für Sie richtige Heizsystem – Förderungen – Energiespartipps – Photovoltaik – Speichersysteme – Einsparungen – Energiegemeinschaften u.v.m.

Dieser Service wird für alle Burgenländer:innen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Energieberatung findet entweder telefonisch, in den verschiedenen Standorten der Beratungsstellen oder bei Ihnen zu Hause statt.

ENERGIEAUSWEIS

Ein Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes und gibt Auskunft über den Energiebedarf und die Gesamteffizienz des Gebäudes. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Die Kosten für die Erstellung hängt vom Gebäude ab. Man kann aber mit ca. 400 Euro aufwärts rechnen.

FÖRDERUNG

Das Land Burgenland bzw. der Bund bietet eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten an.

Wir geben einen Überblick über das breite Angebot und unterstützen Sie dabei, welche Förderungen für Sie in Frage kommen.

Wir füllen keine Förderanträge aus!

Wir stellen das Beratungsprotokoll für die jeweilige Förderung aus, dieses ist 5 Jahre gültig. Aufgrund der Bearbeitungszeit kann es zu Wartezeiten kommen.

PHOTOVOLTAIK

Mit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt. Mit dieser Energie können elektrische Geräte im Haushalt direkt betrieben und überschüssiger Strom ins Netz eingespeist werden.

Das hängt vor allem vom Standort und der Ausrichtung ab. Im Burgenland liegt der durchschnittliche Energieertrag bei ca. 1100 bis 1200 kWh/kWp.

Idealerweise nach Süden ausgerichtet. Neigungswinkel der Module zwischen 30° und 45°.

Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie einen Teil Ihres benötigten Stroms klimaschonend selbst erzeugen.

Der erzeugte Strom (Stromertrag) wird sofort verbraucht – wenn die Geräte (zb. Geschirrspüler, Waschmaschine usw.) zu dieser Zeit genutzt werden.

Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.

Bevor man sich für eine PV-Anlage entscheidet, sollten die Rahmenbedingungen abgeklärt werden:

  • Platzverhältnisse, Zustand, Ausrichtung der Dachflächen, Verschattungselemente,….
  • Stromverbrauch im Gebäude erheben (Jahresabrechnung)
  • Überlegung für einen Stromspeicher
  • Wirtschaftlichkeit bedenken

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Anmeldung zur Energieberatung

Ab 1.1.2024 entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf einer PV-Anlage.

Diese Umsatzsteuerbefreiung ersetzt die Bundesförderung und gilt für zwei Jahre.

Wenn man bereits eine Förderzusage erhalten hat, kann man die PV-Anlage wie geplant fertig stellen. Die Förderzusage bleibt aufrecht, und sie bekommen die genehmigte Förderung.

HEIZUNGSTAUSCH & FÖRDERUNG

• Öl- und Gasheizungen
• Kohle/Koks-Allesbrenner
• Strombetriebene Nachtspeicheröfen oder Direktspeicheröfen

Nah-/Fernwärme, Biomasseheizungen (Pellets, Stückgut, Hackschnitzel), Wärmepumpen (Erdreich, Außenluft, Grundwasser)

Wenn Sie von einer fossilen Heizung auf ein klimafreundliches Heizsystem umsteigen möchten, gibt es einige Förderungen, die möglicherweise in Frage kommen:

Bundesförderung Raus aus Öl und GasLandesförderung Heizkesseltausch und für einkommensschwache Haushalte gibt es auch noch die Aktion „Sauber heizen für alle“.

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für private Haushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen.
FAQs zum Wärmepreisdeckel

SANIERUNG

Je besser der U‐Wert des Fensters, umso geringer sind die Energieverluste.

Der Gesamt-U-Wert des Fensters (inkl. Glas, Rahmen und Randverbund) sollte bei neuen Fenstern ca. 0,8 W/m²K betragen.

Ja, denn durch gut gedämmte Fenster geht weniger Heizenergie verloren.

Fenster bringen Licht und Wärme ins Gebäude. Sie sind aber nach wie vor der thermisch schwächste Teil in der Gebäudehülle.

Beim Fenstereinbau ist auf einen wärmebrückenfreien und luftdichten Anschluss zu achten (ÖNORM 5320).

Ja, denn dadurch können Heizkosten eingespart werden.

Daher sollte die Dachfläche oder die oberste Geschoßdecke besonders gut gedämmt sein – d.h. wenn man die oberste Geschoßdecke mit 24cm dämmt, beträgt die Heizkostenersparnis ca. 15 bis 20%.

Bei einer Sanierung sind je nach Material und Bauteil Dämmstärken von 12 bis 24 Zentimeter üblich – lieber mehr, als weniger.

Gedämmt werden sollte die Gebäudehülle. Dazu zählen alle Außenwände (vor allem Nord- und Westseite), die Obergeschossdecke bzw. das Dach und die Kellerdecke.

Anmeldung zur Energieberatung

ENERGIESPAREN

Der erste Schritt ist Ihr NutzerInnen-Verhalten zu optimieren. Angeführt einige Beispiele:

im Bereich Raumwärme:
Heizkörper frei halten
Richtig lüften (Stoßlüften statt Dauerlüften)
Absenkung der Raumtemperatur
Heizkörper entlüften
im Bereich Strom:
Standby-Verbrauch vermeiden
Effiziente Nutzung von Geräten
Effiziente Nutzung von Beleuchtungskörpern
Kühl/Gefrierschranktemperatur erhöhen/senken
im Bereich Warmwasser:
Absenkung der Wassertemperatur
Wassersparende Armaturen einbauen
Duschen statt Baden

 

Den wichtigsten und effizientesten Schritt, den man setzen kann, ist die Obergeschossdämmung, da Wärme aufsteigt und hier ohne Dämmung die größten Verluste entstehen. Weiters ist es die billigste Art zu dämmen.

 

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die den aktuellen Strompreissteigerungen entgegenwirken und gleichzeitig Anreize zum Stromsparen setzen soll. Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf Abschlagszahlungen und Stromrechnungen wirksam und gilt bis 30. Juni 2024.
Stromkostenbremse